Halteverbot in Bad Homburg beantragen
Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Bad Homburg beantragen kannst.
04.06.2024 • Halteverbot beantragen
Anschrift
Stadt Bad Homburg
67.4 - Straßenverkehrsbehörde
Tech. Rathaus Zimmer 155
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg
Genehmigung Halteverbot Bad Homburg
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung für ein Halteverbot in Bad Homburg ist die Straßenverkehrsbehörde.
1. Allgemeines & Kosten
Die Stadt Bad Homburg stellt unter diesem Link Informationen sowie ein direktes Online-Formular zur Verfügung. Das Einrichten einer Halteverbotszone in Bad Homburg kostet
für ein Fahrzeug und 1-2 Tage 30 €
Die Stadt Bad Homburg berechnet die Gebühren auch an Hand der Anzahl der Fahrzeuge/Anhänger die in der Halteverbotszone parken werden und fragt diese bei der Beantragung ab.
Empfehlung von uns:
Beantrage die Ausnahmegenehmigung aus Kostengründen immer für ein Fahrzeug - wenn das Ordnungsamt vorbeikommt, ist es überhaupt kein Problem, sollten kurzfristig auch einmal zwei oder drei Fahrzeuge dort halten. Das Ordnungsamt würde deshalb nicht abschleppen oder ein Bußgeld verhängen. Hier kannst Du Kosten sparen.
2. Halteverbot online beantragen
Über diesen Link gelangt man direkt in das Online-Formular der Stadt Bad Homburg. Eine Registrierung ist nicht erforderlich - es kann sofort online ausgefüllt werden.
Schritt 1: Eingabe der persönlichen Daten
Schritt 2: Eingabe von Zeitraum, Ort, Begründung und Anzahl der Fahrzeuge
Unter dem Punkt "Art der Maßnahme" ist der Grund einzutragen wieso das Halteverbot beantragt wird. Hier kann beispielsweise "Umzug", "Anlieferung", "Baustelle" etc. eingetragen werden.
"Es wird folgendes beantragt": Sollte am geplanten Einsatzort bereits ein Halteverbot bestehen, so wähle bitte "Das Be- und Entladen in einer bestehenden Haltverbotszone" aus. Ist kein Halteverbot vorhanden, musst Du selber Halteverbotsschilder aufstellen und eine temporäre Parkverbotszone einrichten. Wähle in diesem Fall "Das Einrichten einer Halteverbotszone und zum Halten".
Die Angabe "Anzahl der Fahrzeuge" verlangt von Dir die Eingabe der Fahrzeuge, die in der selbst eingerichteten Halteverbotszone parken dürfen. Planst Du beispielsweise mit Deinem Umzugswagen dort zu halten, gib bitte die Anzahl 1 an.
Hintergrund:
Hintergrund ist, dass wenn das Ordnungsamt an Deiner selbst eingerichteten Halteverbotszone kontrolliert, es direkt ersichtlich sein soll, ob das dort abgestellte Fahrzeug rechtmäßig dort parkt. Streng genommen musst Du auch die erhaltene Ausnahmegenehmigung (die Du nach Beantragung von der Stadt Bonn postalisch oder per E-Mail zugeschickt bekommst) in dem Fahrzeug auslegen, das in Deiner Halteverbotszone abgestellt ist.
Empfehlung von uns:
Beantrage die Ausnahmegenehmigung aus Kostengründen immer für ein Fahrzeug - wenn das Ordnungsamt vorbeikommt, ist es überhaupt kein Problem, sollten kurzfristig auch einmal zwei oder drei Fahrzeuge dort halten. Das Ordnungsamt würde deshalb nicht abschleppen oder ein Bußgeld verhängen. Hier kannst Du Kosten sparen.
Schritt 3: Ausfüllvorgang abschließen
Nicht vergessen den Antrag über "Einreichen" abzuschicken. In der Regel erhältst Du die Ausnahmegenehmigung in den nächsten Tagen entweder per E-Mail oder postalisch zugestellt.
Wundere Dicht nicht. Das System verschickt keine Bestätigungsmail.
3. Ausnahmegenehmigung
Im Regefall nach ein paar Tagen erhältst Du per E-Mail/Post die beantragte Ausnahmegenehmigung. Neben der Adresse und der Zeit enthält die Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid, den Du per Überweisung bezahlen musst.
Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung muss nicht an den Halteverbotsschildern befestigt werden - Du behältst diese nur für den Ernstfall: Wenn jemand Fremdes in Deiner Halteverbotszone parkt und Du das Fahrzeug abschleppen lassen musst. Erst dann fordert das gerufene Ordnungsamt eventuell Deine Ausnahmegenehmigung zur Einsicht ein.
4. Halteverbotsschilder für Bad Homburg
In der Ausnahmegenehmigung der Stadt Bad Homburg wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst beschafft werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit.