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Halteverbot in Dresden beantragen

Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Dresden beantragen kannst.

10.09.2024   •   Halteverbot beantragen

Anschrift

Landeshauptstadt Dresden

Straßen- und Tiefbauamt

Abt. Zentrale Fachaufgaben

Lingnerallee 3

01069 Dresden

2. Etage / Zi. 5218

Kontakt

Genehmigung Halteverbot Dresden

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung für ein Halteverbot in Dresden ist das Straßen- und Tiefbauamt.

1. Allgemeines & Kosten


Die Stadt Dresden stellt unter diesem Link Informationen sowie ein PDF-Formular zur Verfügung.


Das Einrichten einer Halteverbotszone in Dresden für einen Tag kostet 15 €.


2. Halteverbot in Dresden beantragen


Über diesen Link lädt man das entsprechende Formular im PDF Format herunter und kann dies entweder am PC oder ausgedruckt handschriftlich ausfüllen. Wir empfehlen immer das ausgefüllte Formular dann per E-Mail an baustellen@dresden.de zu senden. So geht die Bearbeitung unserer Meinung nach am schnellsten.




Im ersten Schritt gilt es die Kontaktdaten der antragstellenden Person oder Firma anzugeben. Ebenfalls ist die verantwortliche Person zu benennen welche die Halteverbotsschilder aufstellt.


Falls ein Möbellift aufgestellt wird, entstehen zusätzliche Kosten und es müssen weitere Angaben getätig werden.


Befindet sich an dem Ort der Sperrung bereits ein Halteverbot, so muss kein weiteres Halteverbot eingerichtet werden. In diesem Fall beantragt man mit dem Formular eine Ausnahmegenehmigung von dem bestehenden Halteverbot.


Besteht am Ort der Sperrung kein Halteverbot so ist die Frage mit "ja" zu beantworten und es müssen Halteverbotsschilder aufgestellt werden.


3. Ausnahmegenehmigung


Im Regefall nach ein paar Tagen erhältst Du per E-Mail/Post die beantragte Ausnahmegenehmigung. Neben der Adresse und der Zeit enthält die Ausnahmegenehmigung einen zusätzlichen Gebührenbescheid, den Du per Überweisung bezahlen musst.

Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung muss nicht an den Halteverbotsschildern befestigt werden - Du behältst diese nur für den Ernstfall: Wenn jemand Fremdes in Deiner Halteverbotszone parkt und Du das Fahrzeug abschleppen lassen musst. Erst dann fordert das gerufene Ordnungsamt eventuell Deine Ausnahmegenehmigung zur Einsicht ein.


Hier findest Du ein Beispiel einer erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Dresden zur Ansicht.



4. Halteverbotsschilder für Dresden


In der Ausnahmegenehmigung der Stadt Dresden wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst beschafft werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit.

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