Halteverbot in München beantragen
Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt München beantragen kannst.
15.08.2024 • Halteverbot beantragen
Anschrift
Landeshauptstadt München
Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1
Implerstraße 9
81371 München
Genehmigung Halteverbot München
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung für ein Halteverbot ist das Servicebüro Baustellen, Temporäre Anordnungen.
1. Allgemeines & Kosten
Die Stadt München stellt unter diesem Link Informationen sowie ein direktes Online-Formular zur Verfügung. Das Einrichten einer Halteverbotszone in München ist gestaffelt an Hand des Aufstellortes. Hier wird zwischen dem Altstadtring, mittlerer Ring und außerhalb des Mittleren Rings unterschieden.
Eine genaue Gebührenliste ist hier abzurufen.
2. Halteverbot online beantragen
Es gibt aktuell zwei Möglichkeiten das Halteverbot bei der Stadt München zu beantragen.
2.1 Beantragung online
Über diesen Link gelangt man direkt in das Online-Formular der Stadt München. Eine Registrierung ist nicht erforderlich - es kann sofort online ausgefüllt werden.
Schritt 1: Art von Halteverbot
Im ersten Schritt gilt es neben der Art des Halteverbotes die verantwortliche Person zu benennen, welche die Halteverbotsschilder aufstellt.
Schritt 2: Eingabe von Details zur antragstellenden Person
Schritt 3: Ort des Halteverbots
Im Schritt 3 gilt es den Ort des gewünschten Halteverbotes zu bestimmen sowie die Länge der Halteverbotszone.
Ein paar Richtwerte der üblichen Fahrzeuglängen:
- ein Sprinter 10 m
- ein PKW mit Anhänger 12 m
- ein 7,5-t-LKW 15 m
- ein LKW mit Anhänger 20 m
Achtung: Bei einer Länge von mehr als 20 m fallen höhere Gebühren bei der Beantragung an. Siehe Gebührenliste.
Schritt 4: Zeitraum des Halteverbots
Schritt 5: Beeinträchtigungen des Halteverbots
Wenn Du Dir nicht sicher bist, schaue bitte bei Google Maps nach ob es irgendwelche Beeinträchtigungen gibt. Solltest Du Dir nicht sicher sein, so lasse alle Felder leer. Dies hat keine Auswirkungen auf die Gebühren.
Schritt 6: Zweck des Halteverbots
Hier gilt es zu bestimmen wofür Du die Halteverbotszone einrichten möchtest. Bei einem Umzug werden zusätzliche Adressdaten erforderlich.
Nach Schritt 6 kannst Du das Formular online einreichen. Bitte beachte, dass Du nach der Einreichung keine E-Mail Bestätigung erhältst.
2.2 Beantragung via Formular
Es besteht auch die Möglichkeit das entsprechende Formular handschriftlich auszufüllen und per E-Mail (baustelle.moz@muenchen.de) oder per Post/Fax abzuschicken.
3. Ausnahmegenehmigung
Im Regefall nach ein paar Tagen erhältst Du per E-Mail/Post die beantragte Ausnahmegenehmigung. Neben der Adresse und der Zeit enthält die Ausnahmegenehmigung die Übersicht über die zu zahlenden Gebühren. Die Zahlungsaufforderung zur Überweisung wird Dir gesondert zugesandt.
Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung muss nicht an den Halteverbotsschildern befestigt werden - Du behältst diese nur für den Ernstfall: Wenn jemand Fremdes in Deiner Halteverbotszone parkt und Du das Fahrzeug abschleppen lassen musst. Erst dann fordert das gerufene Ordnungsamt eventuell Deine Ausnahmegenehmigung zur Einsicht ein.
Hier findest Du ein Beispiel einer erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt München zur Ansicht.
4. Halteverbotsschilder für München
In der Ausnahmegenehmigung der Stadt München wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst beschafft werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit.