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Halteverbot in Seligenstadt beantragen

Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Seligenstadt beantragen kannst.

25.04.2024   •   Halteverbot beantragen

Anschrift

Einhardstadt Seligenstadt

Ordnungsbehörde

Marktplatz 1

63500 Seligenstadt

Genehmigung Halteverbot Seligenstadt

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung für ein Halteverbot in Seligenstadt ist das Ordnungsamt.

1. Allgemeines & Kosten


Die Stadt Seligenstadt bietet keine Übersichtsseite über den Ablauf der Beantragung einer Halteverbotszone. Zuständig ist das Ordnungsamt welches auf dieser Seite alle Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellt.


Die Einrichtung einer Halteverbotszone in Seligenstadt für einen Tag kostet 25 €. Interessant ist, dass es in Seligenstadt problemlos möglich ist einen Gültigkeitszeitraum festzulegen innerhalb dessen man auswählen kann welchen Tag genau man die Halteverbotszone nutzt.

Praktisch wenn man noch nicht genau wann die Lieferung oder der Umzugswagen kommt oder man von der Witterung abhängig ist.


2. Halteverbot beantragen


Die Halteverbotszone in Seligenstadt kann über dieses Formular beantragt werden. Nach den Angaben zur antragstellenden Person kann man wählen ob es sich um eine Verlängerung handelt. Stellt man einen erstmaligen Antrag lässt man die Checkboxen einfach leer. Nachdem man Örtlichkeit, Straße und Zeitraum angegeben hat, muss man genauer bestimmen wofür man die Halteverbotszone benötigt.




Angabe zur beanspruchten Verkehrsfläche

Die Länge ergibt sich aus der erforderlichen Stellfläche, d.h. beispielsweise mit welchem Fahrzeug Du deinen Umzug durchführst:

 

Ein paar Richtwerte der üblichen Fahrzeuglängen:

- ein Sprinter 10 m

- ein PKW mit Anhänger 12 m

- ein 7,5-t-LKW 15 m

- ein LKW mit Anhänger 20 m

Ab einer Länge von mehr als 20 Metern ist in Seligenstadt zusätzlich das Halteverbots-Zeichen Mitte (283-30 StVO) erforderlich. Auch dieses kannst Du bei uns mieten. Kontaktiere uns dafür bitte.


Breite des zu sperrenden Bereichs in Meter:

Bevor Du hier nachmisst - gib bitte ungefähre Angaben an. Ein paar Richtwerte der üblichen Breiten:


- Gehweg ca. 2,50 m

- Radfahrweg ca. 1,50 m

- Fahrbahn (einseitig) ca. 3,50 m

- Seitenstreifen ca. 2,50 m


Restbreite (m):

Die Regelbreite von einseitigen Fahrbahnen beträgt 3,50 m. Die Regelbreite von Gehwegen beträgt 2,50 m. Wenn es eng wird, solltest Du bei Gehwegen 2 m nicht unterschreiten damit auch noch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen ein wenig Abstand gut passieren können.


Die Angaben für Restbreite können für Anträge für Umzug und die Sperrung von "normalen" Parkplätzen und Seitenstreifen ignoriert werden und müssen nicht angegeben werden.


In der Regel reicht es (bspw. bei der gewünschten Sperrung des Seitenstreifens) die Angabe für die Fahrbahn (bspw. 20 m und 3 m anzugeben).





Verantwortlicher, Verkehrszeichenplan und Skizze


Das Formular zur Beantragung einer Halteverbotszone ist in Seligenstadt sehr umfassend.


Für die Einrichtung einer Halteverbotszone für einen Umzug, Anlieferng, Baustelle und Containerlieferung ist keine Zertifizierung gem. MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 beizufügen und kein Verkehrszeichenplan bzw. Skizze zu erstellen.


Als Verantwortlicher kann man problemlos seine eigene Kontaktdaten eintragen.


3. Ausnahmegenehmigung


Nachdem Du das Formular (idealerweise per E-Mail) an die Stadt Seligenstadt gesendet hast, erhältst Du meist innerhalb von ein paar Tage die Ausnahmegenehmigung für Deine beantragte Halteverbotszone per E-Mail zugeschickt. Die angegebene Gebühr musst Du per Überweisung bezahlen.

Übrigens: Die Dir zugesandte Ausnahmegenehmigung musst Du nicht an den Halteverbotsschildern aushängen - Du benötigst Sie solltest Du falsch parkende Fahrzeuge abschleppen lassen müssen.

Ein Beispiel einer erteilen Ausnahmegenehmigung der Stadt Seligenstadt stellen wir Dir hier zur Verfügung



4. Halteverbotsschilder für Seligenstadt


Die Stadt Seligenstadt stellt keine Halteverbotsschilder zur Verfügung. Diese musst du - um die Halteverbotszone korrekt einzurichten - selbst beschaffen und aufstellen. Die Schilder sind drei volle Tage vorher aufzustellen.


Unsere Halteverbotsschilder entsprechen den Vorgaben der Stadt Seligenstadt wie in dessen Genehmigung aufgeführt.

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