Halteverbot in Stuttgart beantragen
Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Stuttgart beantragen kannst.
25.04.2024 • Halteverbot beantragen
Anschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Eberhardstraße 35
7073 Stuttgart
Genehmigung Halteverbot Stuttgart
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung für ein Halteverbot in Stuttgart ist das Ordnungsamt.
1. Allgemeines & Kosten
Die Stadt Stuttgart stellt auf dieser Seite Informationen zur Einrichtung einer Halteverbotszone zur Verfügung.
Eine genaue Übersicht über das Einrichten eines temporären Halteverbots sind auch auf dem Serviceportal Baden-Württemberg hier noch einmal zusammengefasst. Das ausgefüllte Formular kann hier online über das Service-Portal (mit Service-Konto) hochgeladen werden oder alternativ einfach per E-Mail (baustellen@stuttgart.de) an die Stadt verschickt werden.
Die Gebühren für das Einrichten einer mobilen Halteverbotszone in Stuttgart betragen
1 Tag 30 €
bis 1 Woche 50 €
bis 1 Monat 100 €
bis 3 Monate 150
bis 6 Monate 300
bis 1 Jahr 600 €
Sind zwei Halteverbotszonen an zwei verschiedenen Orten (z.B. für Einzug und Auszug) einzurichten betragen die Gebühren
1 Tag 45 €
bis 1 Woche 85 €
bis 1 Monat 185 €
2. Halteverbot online beantragen
Die Stadt Stuttgart stellt über diesen Link das Formular zur Beantragung der Halteverbotszone zur Verfügung.
Unser Empfehlung:
Wir empfehlen immer das Formular via E-Mail zu übermitteln - so wird es unserer Erfahrung nach am schnellsten bearbeitet.
Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Bitte wähle hier "Ich beantrage eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß $ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Aufstellung von Halteverboten" aus.
Verantwortliche(r) für die Verkehrssicherung:
Wenn Du als Antragsteller nicht selber die Halteverbotsschilder aufstellst, so benenne hier bitte die Kontaktperson die für Dich die Arbeiten erledigt. Diese Angaben sind insbesondere auf Seite 2 noch einmal zu widerholen und einzutragen.
3. Ausnahmegenehmigung
Nach Übersendung des Formulars erhältst Du meist in den nächsten Tagen Deine Ausnahmegenehmigung vorzugsweise per E-Mail zugeschickt.
Die Ausnahmegenehmigung muss nicht an den Halteverbotsschilder befestigt werden. Du brauchst Sie insbesondere wenn Du noch falsche parkenden Fahrzeuge in Deiner eingerichteten Halteverbotszone abschleppen lassen musst.
Hier stellen wir Dir ein Beispiel einer erteilen Ausnahmegenehmigung der Stadt Stuttgart zum Download zur Verfügung:
4. Halteverbotsschilder für Stuttgart
Die Stadt Stuttgart stellt keine Halteverbotsschilder zur Verfügung. Diese müssen selbst besorgt werden oder durch eine Fachfirma teuer aufgestellt werden.