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Halteverbot in {{Stadt}} beantragen

Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt {{Stadt}} beantragen kannst.

[Datum]   •   Halteverbot beantragen

Anschrift

Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden

Gustav-Stresemann-Ring 15

65189 Wiesbaden

Genehmigung Halteverbot Wiesbaden

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung für ein Halteverbot in Wiesbaden ist die Straßenverkehrsbehörde.

1. Allgemeines & Kosten


Die Stadt Wiesbaden stellt unter diesem Link Informationen sowie ein direktes Online-Formular zur Verfügung. Das Einrichten einer Halteverbotszone in Wiesbaden kostet 50 € für einen Tag.


2. Halteverbot online beantragen


Über diesen Link gelangt man direkt in das Online-Formular der Stadt Wiesbaden für einen Umzug oder eine Anlieferung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich - es kann sofort online ausgefüllt werden.


Schritt 1: Eingabe der persönlichen Daten





Schritt 2: Eingabe der neuen Adresse (bei Umzug)




Im nächsten Schritt muss die neue Adresse die nach dem Umzug aktuell ist eingegeben werden. Im darauffolgenden Schritt kann dann ausgewählt werden wo der Aufstellungsort der Halteverbotsschilder ist: an der Kontaktanschrift (Schritt 1), an der neuen Anschrift (Schritt 2) oder an einer ganz anderen Adresse.


Schritt 3: Datum/Zeitraum




Angabe wann das Halteverbot gültig sein soll - es gibt hier auch die Möglichkeit eine Bemerkung hinzuzufügen.



Schritt 4: Verantwortliche Person für die Aufstellung




Hier muss angegeben werden, wer die Aufstellung der Halteverbotsschilder übernimmt. Die Daten des Antragstellers können einfach übernommen werden.


Schritt 5: Anlagen



Bei Bedarf kann hier noch eine Anlage hochgeladen werden. Nach Klick auf "Weiter" gelangt man zur Zusammenfassung der Antragsdaten und kann diese absenden.


3. Ausnahmegenehmigung


Im Regefall nach ein paar Tagen erhältst Du per E-Mail/Post die beantragte Ausnahmegenehmigung. Neben der Adresse und der Zeit enthält die Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid, den Du per Überweisung bezahlen musst.

Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung muss nicht an den Halteverbotsschildern befestigt werden - Du behältst diese nur für den Ernstfall: Wenn jemand Fremdes in Deiner Halteverbotszone parkt und Du das Fahrzeug abschleppen lassen musst. Erst dann fordert das gerufene Ordnungsamt eventuell Deine Ausnahmegenehmigung zur Einsicht ein.



4. Halteverbotsschilder für Wiesbaden


In der Ausnahmegenehmigung der Stadt Wiesbaden wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst beschafft werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit.

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