Halteverbot beantragen
Wie beantrage ich eine Halteverbotszone? Wie viel Vorlaufzeit benötige ich? Was gibt es bei der Beantragung bei der Stadt zu beachten? Alle Informationen erfährst Du in den Schritt-für-Schritt Anleitungen in diesem Ratgeber.
23.08.2024 • Halteverbot beantragen
Inhaltsverzeichnis
1. Wie und wo beantrage ich ein Halteverbot?
Ob für den Umzug, eine Baustelle oder eine Veranstaltung - manchmal ist es notwendig, eine Halteverbotszone einzurichten, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Um ein Halteverbot zu beantragen, ist das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig. In der Regel muss dazu ein Formular ausgefüllt werden - meist geht dies direkt online oder per E-Mail.
Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber wie einfach und schnell es funktioniert und helfen Dir mit vorausgefüllten Formularen um Dir die Beantragung in 5 Minuten zu ermöglichen.
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2. Wie lange im Voraus muss ich ein Halteverbot beantragen?
Grundsätzlich gilt, dass Du Dein Halteverbot ca. 7-14 Tage vor Deinem Umzugs- oder Anlieferungstermin beantragen solltest.
Die Bearbeitungsdauer variiert von Stadt zu Stadt - oft kann es auch schneller gehen oder etwas länger dauern, z.B. während der Ferienzeit. Die Stadt bearbeitet Deinen Antrag und sendet Dir diesen zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch oder per E-Mail zu.
Unser Tipp
Die Genehmigung für ein Halteverbot werden oft auch als Ausnahmegenehmigung bezeichnet. Es bedeutet, dass öffentliche Flächen, die in der Regel zum Parken vorgesehen sind, mit einem mobilen Halteverbot für einen bestimmten Zweck genutzt werden dürfen. Ausnahmegenehmigungen können auch für Handwerker oder andere Gewerbetreibende ausgestellt werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine Berufsausübung andernfalls nicht möglich oder zumutbar wäre.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Ausnahmegenehmigungen zur Zeit sogar schneller als gewohnt genehmigt werden. Viele Ämter beschleunigen aktuell den Genehmigungsprozess, indem sie vieles per E-Mail abwickeln. Die telefonische Erreichbarkeit ist oft schlecht - oft hilft es, das Formular einfach auszufüllen und auf jeden Fall die eigene E-Mail Adresse anzugeben.
Bist Du zu knapp dran?
Bitte rufe uns an und wir versuchen Dir gerne zu helfen.
3. Kann ich für jeden Wochentag ein Halteverbot beantragen?
Ja, grundsätzlich schon. Montag bis Samstag ist dies kein Problem - strittig in manchen Städten ist der Sonntag. Hier möchten die Ordnungsämter generell Ruhestörungen vermeiden und stellen sich daher manchmal quer Genehmigungen für den Sonntag auszustellen.
Unser Tipp
Wenn Sie eine Genehmigung speziell für einen Sonntag benötigen, versuchen Sie per E-Mail Kontakt aufzunehmen und fragen höflich ob Sie evtl. doch eine Genehmigung erhalten, wenn Sie zusichern Ruhestörung zu vermeiden.
4. Für wie viele Tage kann ich ein Halteverbot beantragen?
Grundsätzlich kannst Du eine mobile Halteverbotszone so lange beantragen, wie Du möchtest. Oft gibt es spezielle Pauschalen für einen Tag, zwei Tage, drei Tage, bis zu einer Woche oder bis zu einem Monat. Darüber hinaus kannst Du meist wochenweise verlängern.
Die Gebühren richten Sie danach, wie lange ein Halteverbot beantragt wird und in welcher Stadt. Mehr über die Gebühren erfährst Du auf unserer Übersichtsseite: Was kostet ein Halteverbot?
5. Welche Informationen benötige ich, um ein Halteverbot zu beantragen?
Zur Beantragung einer Halteverbotszone sind generell folgende Informationen anzugeben:
-
die Adresse der einzurichtenden Halteverbotszone
-
den gewünschten Zeitraum
-
Deine Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail)
Manche Städte fordern noch mehr Informationen - genaueres erfährst Du bei einem Blick in das Antragsformular der jeweiligen Stadt oder in unserem Ratgeber Der richte Antrag für Dein Halteverbot.
6. Wie lang darf eine Halteverbotszone sein?
Eine übliche Halteverbotszone beträgt in der Regel zwischen 10 und 25 Metern - d.h. Du darfst mindestens 10 Meter als Halteverbotszone einrichten.
Die Länge der Halteverbotszone ist bei Antragstellung anzugeben - unterschieden wird oft zwischen den üblichen Längen:
-
ein Sprinter 10 Meter
-
ein 7,5-t-LKW 15 Meter
-
ein LKW mit Anhänger 20 Meter
Eine längere Halteverbotszone zu genehmigen ist oft kein Problem. Es empfiehlt sich dann aber zusätzlich zu den beiden Halteverbotsschildern aus unserem Komplettset welche den Anfang- und das Ende kennzeichnen noch ein Mittelschild aufzustellen. Wir haben auch Mittelschild bei uns in der Vermietung - bitte nehmt in diesem Fall doch kurz mit uns Kontakt auf.
7. Kann ich ein Halteverbot auch für beide Straßenseiten beantragen?
Um bei engen Straßen den fließenden Verkehr nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich manchmal ein beidseitiges Halteverbot einzurichten - d.h. Du stellst auf beiden Straßenseiten Halteverbotsschilder auf. Oft kann man bei der Genehmigung in Rücksprache mit dem zuständigen Amt besprechen, dass man nicht zwei gesonderte Genehmigungen beantragen muss.
Dies sollte am besten - wenn telefonisch erreichbar - direkt mit dem zuständigen Amt besprochen werden. Alternativ haben wir die Erfahrung gemacht, dass die E-Mail Kommunikation mit vielen Städten gut funktioniert. Bei Fragen kannst Du auch gerne auf uns zukommen.
8. Ich möchte ein Halteverbot an meiner alten und neuen Adresse beantragen - brauche ich zwei Genehmigungen?
Da Du ein Halteverbot an zwei unterschiedlichen Adressen einrichtest, benötigst Du in den meisten Städten auch zwei eigenständige Genehmigungen.