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Aufstellfrist

Die Aufstellfrist bei Halteverbotsschildern bezeichnet den Zeitraum, in dem die Schilder vor dem Beginn des Halteverbots aufgestellt werden müssen, damit sie rechtsgültig sind. In Deutschland beträgt diese Frist 3 volle Tage (Stand der letzten gerichtlichen Urteile zu diesem Thema). Das soll den Verkehrsteilnehmern genügend Zeit geben, sich auf die neue Regelung einzustellen und ihre Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen.


Nachgewiesen wird die Einhaltung der Aufstellfrist durch die Angabe im Aufstellprotokoll.


Gilt die Aufstellfrist für ein Halteverbot auch, wenn ich im Urlaub bin?

Ja, die Aufstellfrist für ein temporäres Halteverbot gilt auch, wenn Du im Urlaub bist. Das bedeutet, dass Du als Fahrzeughalter dafür verantwortlich bist, regelmäßig nach deinem Fahrzeug zu schauen oder Vorkehrungen zu treffen, wenn du längere Zeit abwesend bist, wie beispielsweise im Urlaub. Die Aufstellfrist gibt Dir Zeit, Dein Fahrzeug rechtzeitig umzuparken, bevor das Halteverbot wirksam wird.

Wenn Du im Urlaub bist und die aufgestellten Halteverbotsschilder nicht siehst, zählt das rechtlich gesehen nicht als Entschuldigung. Es wird von Dir erwartet, dass Du entweder jemanden beauftragst, regelmäßig nach Deinem Fahrzeug zu schauen, oder es auf privaten Boden parkst, z.B. in der Garage oder Stellplätzen.




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