Gehweg-Parken
Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Ist allerdings das Verkehrszeichen 315 vorhanden, ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt.
Hierbei gilt allerdings auch der Grundsatz, dass der Gehweg für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und andere Verkehrsteilnehmer noch passierbar sein muss.
Und hier gilt es genau hinzuschauen: Die Mindestbreite für einen Gehweg liegt bei 2,20 m. Diese Vorgabe ignorieren die meisten Städte jedoch - oft wird halb auf dem Gehweg geparkt, so dass die Mindestbreite oft unterschritten wird. Hier kommt man dann oft auf eine Breite von weniger als 1 m. Wann genau dann ein Bußgeld verhängt wird, ist dann oft eine subjektive Entscheidung des Ordnungsamtes.
Tipp: Orientier Dich an den anderen parkenden Fahrzeuge.
Übrigens: Auch das Halten oder Parken auf dem Gehweg zum Be- und Entladen ist verboten - die Bußgelder für das Halten auf dem Gehweg beginnen bei 50 €. Teurer wird es, wenn Du parkst und dabei jemanden behinderst oder sogar gefährdest - dann kann es schnell 80 € und mehr kosten. Hier im Ratgeber Der richtige Antrag für Dein Halteverbot erfährst du alles, was du wissen musst.