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Seitenstreifen
Streng genommen gibt es keine legale Definition des Begriffs Seitenstreifen. Seitenstreifen (auch als Standstreifen oder Pannenstreifen bekannt) bezeichnet einen schmalen Bereich am Rand einer Straße. Er gehört in der Regel nicht zur Fahrbahn.
Das Parken auf dem Seitenstreifen ist gemäß § 12 der StVO erlaubt, sofern dieser ausreichend befestigt ist. Wenn kein befestigter Seitenstreifen vorhanden ist, müssen Fahrzeuge so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand heranfahren, um den übrigen Verkehr nicht zu beeinträchtigen. Ein generelles Parkverbot auf dem Seitenstreifen wird durch das Zusatzschild 1060-31 (bisher 1052-37) unterhalb eines Halteverbotsschildes angezeigt. Nur wenn dieses Verkehrszeichen vorhanden ist, ist das Parken auf dem Seitenstreifen generell verboten. Ansonsten kommt es vorwiegend auf Gegebenheiten vor Ort an.
Insofern gilt:
Befestigter Seitenstreifen vorhanden = dieser Bereich darf zum Halten und Parken verwendet werden.
Kein befestigter Seitenstreifen vorhanden = so weit wie möglich an den rechten Fahrbahn heranfahren, damit ürbige Verkehr nicht behindert wird. Halten generell möglich - Parken hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Ausnahme: Sobald das Zusatzschild 1060-31 vorhanden ist, darf nicht gehalten oder geparkt werden.
